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KI-Kompetenz nach Art. 4 AI Act: Was seit dem Digital Omnibus gilt

4. Oktober 2026 · Werner Scheibenpflug · Lesezeit 5 Minuten

Die Pflicht zur KI-Kompetenz besteht weiter, ist aber seit Juli 2026 anders formuliert. Was sich geändert hat und was Unternehmen jetzt konkret tun können.

Der AI Act, die Verordnung (EU) 2024/1689, verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen in Art. 4 zur KI-Kompetenz. Betreiber ist dabei jedes Unternehmen, das KI-Systeme in eigener Verantwortung einsetzt. Die Pflicht gilt seit 2. Februar 2025.3 Mit dem Digital Omnibus hat sich ihr Wortlaut geändert.

Was sich geändert hat

Der Digital Omnibus zum AI Act ist als Verordnung (EU) 2026/1744 am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht worden und am 27. Juli 2026 in Kraft getreten.1

Bisher mussten Anbieter und Betreiber Maßnahmen ergreifen, um nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, sicherzustellen. Nach der Änderung müssen sie Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung eines ausreichenden Maßes an KI-Kompetenz zu unterstützen.1 Das Gesetz stellt damit klar, dass kein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen garantiert werden muss; dazu kommt eine Pflicht von Kommission und Mitgliedstaaten, diese Bemühungen zu fördern, mit besonderem Blick auf kleine und mittlere Unternehmen.2

Die Pflicht ist nicht weggefallen. Sie ist von einem Ergebnis zu einem Bemühen geworden.

Was der Omnibus sonst verschiebt

Für die meisten Unternehmen relevant sind zwei weitere Punkte. Die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten erst ab 2. Dezember 2027, für Hochrisiko-Systeme als Sicherheitsbauteil von Produkten nach Anhang I ab 2. August 2028. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten weiterhin ab 2. August 2026; für generative Systeme, die schon vorher in Verkehr gebracht wurden, läuft die Frist für die Kennzeichnung erzeugter Inhalte bis 2. Dezember 2026.1

Was Unternehmen jetzt konkret tun können

Weil die Pflicht ein Bemühen verlangt, kommt es darauf an, dass dieses Bemühen sichtbar ist. Fünf Schritte sind sinnvoll:

  1. Bestand aufnehmen. Welche KI-Systeme werden wo eingesetzt, auch die, die einzelne Mitarbeiter selbst nutzen?
  2. Rollen unterscheiden. Wer KI nur nutzt, braucht anderes Wissen als jemand, der Ergebnisse freigibt oder Systeme einrichtet.
  3. Regeln festlegen. Welche Daten dürfen in welches System, und welche Ergebnisse brauchen eine menschliche Prüfung?
  4. Schulen, passend zur Rolle. Kurz und konkret am eigenen Arbeitsalltag, nicht als allgemeiner Vortrag.
  5. Dokumentieren. Was wurde wann für wen getan? Diese Unterlage ist der Nachweis, dass Maßnahmen ergriffen wurden.

Bei Automatisierungen, die wir bauen, gehört diese Dokumentation dazu: Zweck, Datenflüsse, Freigabepunkte und die Einschulung der Menschen, die damit arbeiten.

Dieser Artikel ist eine Einordnung aus technischer und organisatorischer Sicht, keine Rechtsberatung. Die rechtliche Beurteilung im Einzelfall überlassen wir den Ihnen bekannten Profis.

Quellen

  1. White & Case: EU AI Omnibus enters into force, amending the AI Act.
  2. Law & Technology: AI literacy: the Digital Omnibus rewrites Article 4 of the AI Act.
  3. Europäische Kommission: AI talent, skills and literacy; Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 4 und Art. 113.

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